Versicherungen: wer zahlt bei Schutzgelderpressungen?

Versicherungen: wer zahlt bei Schutzgelderpressungen?

Hin und wieder ist es interessant, den Blick auch auf vermeintliche Grauzonen und Randbereichen des Versicherungswesens zu richten. Wussten Sie beispielsweise, dass Gastronomen in vielen Fällen auch gegen Schutzgelderpressungen bzw. deren Folgen versichert sind? Das funktioniert jedoch nur, wenn der Gastwirt die Drohanrufe bereits im Vorfeld bei der Versicherung meldet. Unter dem Az. IV ZR 229/09 vermeldet der "Focus", dass das BGH Karlsruhe aufgrund fehlender Meldung auf Verlust des Versicherungsschutzes entschied.

Dieser besteht jedoch weiter, wenn vorher nach dem Versicherungsvertragsgesetz Meldung gemacht und auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen wurde. Die Versicherung hat dann immer noch die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen oder aber die Prämien zu erhöhen.

Eine echte Hilfe gegen derlei Erpressungen kann aber auch die Versicherung nicht bieten, leider.



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